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Fehler passieren jedem.

Wer hilft Ihnen, für die Folgen aufzukommen?

Sicherheit für den Versicherungsnehmer und seine Familie

Leichtsinn oder Vergesslichkeit können teuer werden. Wenn Personen verletzt oder getötet werden, können Schadenersatzansprüche schnell mehr als eine Millionen Euro erreichen.

Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer als Privatperson vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche aus den Gefahren des täglichen Lebens, insbesondere

  • als Familien- und Haushaltsvorstand
  • als Verkehrsteilnehmer (Radfahrer, Fußgänger)
  • als Vermieter einer im Innland gelegenen Eigentumswohnung
  • auf Reisen im weltweiten Ausland
  • beim Sport
  • bei Mietsachschäden an gemieteten Räumen (300.000 EUR)
  • Leistung bei Schäden durch minderjährige Kinder (6.000 EUR)

falls zusätzlich zur Grunddeckung vereinbart: Abhandenkommen von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln (Deckung A)
 

Wer ist geschützt?

  • der Versicherungsnehmer
  • sein Ehepartner bzw.
  • der Lebenspartner, mit dem er in häuslicher Gemeinschaft am gemeldeten Erstwohnsitz lebt
  • seine unverheirateten Kinder, wenn sie minderjährig sind und sich noch in einer Schul- oder einer sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung befinden (Lehre/Studium).

Versicherungssummenkombinationen

Folgende Alternativen werden zur Zeit angeboten:

  • 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden
  • 10 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 Euro für Vermögensschäden
     

(FAD) Forderungsausfalldeckung

Damit Ihr Schaden nicht Ihr Schaden bleibt!

Wer den Schaden hat, muß hoffen, daß er auch vom Verursacher bezahlt wird! In Deutschland haben ca. 40% der Haushalte keine Privat-Haftpflichtversicherung. Auch als Tierhalter oder Hausbesitzer ist nicht jeder versichert.

Doch viel schlimmer ist oft für die Geschädigten, dass ihre finanziellen Schadenersatzansprüche nicht erfüllt werden. Vor allem dann, wenn es um hohe Beträge geht, zu deren Ersatz der Verursacher gesetzlich zwar verpflichtet ist, die er aber mangels Vermögen bzw. Haftpflichtversicherung nicht begleichen kann.

Die Lösung : Forderungsausfalldeckung!

Die Mitversicherung von Forderungsausfällen (FAD) ist genau
für solche Fälle gedacht. Ist der Verursacher eines Schadens zahlungs-/leistungsunfähig, erhält der Versicherungsnehmer seinen berechtigten Schadensersatzanspruch im Umfang des Vertrages.
In der Forderungsausfalldeckung sind nicht durchgesetzte berechtigte Forderungen des VN gegen einen Dritten versichert, als hätte der Schädiger Versicherungsschutz für

  • die Privat-Haftpflichtversicherung
  • die Tierhalter-Haftpflicht (auch als Halter von sogenannten "Kampfhunden")
  • die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht (im Umfang der PHV, z.B. als Inhaber eines Einfamilienhauses)
  • das mitversicherte Bauherrenrisiko in der PHV, z.B. beim Bau eines Carports vor dem selbstbewohnten Haus (bis 50.000 EUR Bausumme).

 

Die Vorteile der Forderungsausfalldeckung:

  • Sicherheit, wenn dem Versicherungsnehmer ein Personen- oder Sachschaden von mehr als 1.500 EUR bis zu 3.000.000 EUR zugefügt wird und er keinen Schadenersatz erlangen kann, weil der Verursacher zahlungs-/ leistungsunfähig ist (auch die Zwangsvollstreckung war erfolglos).
  • Leistung in voller gerichtlich zuerkannter Höhe (z.B. auch für Verdienstausfall oder Schmerzensgeldansprüche) bis maximal zur Versicherungssumme der PHV.
  • Schutz auch im Ausland: Die Forderungsausfalldeckung gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in Norwegen und in der Schweiz.
  • Eigenvorsorge in der Haftpflichtversicherung: Der Versicherungsnehmer kann sich vor finanziellen Verlusten infolge eines nicht durchsetzbaren berechtigten Haftpflichtanspruches schützen.