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Wie aus einem Unfall ein Unglück wird ...

Jährlich ereignen sich mehr als 8 Millionen Unfälle in Deutschland. Für viele Unfallopfer ergeben sich daraus dauerhafte Unfallfolgen mit erheblichen finanziellen Belastungen. Die meisten Unfälle (ca. 70%) passieren in der Freizeit, z. B. im Haushalt, im Straßenverkehr (Auto- und Motorradunfälle) oder beim Sport.

Genau hier aber springt die gesetzliche Unfallversicherung nicht ein. Und auch bei Unfällen im beruflichen Umfeld leistet sie erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20%. Die oft erheblichen Folgekosten eines Unfalls muss man als Betroffener häufig allein aufbringen.

 

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet keinen
ausreichenden Schutz!

  • Hausfrauen und die meisten Selbstständigen sind nicht versichert.
  • Bei Berufsunfällen leistet sie wenig und das auch erst ab 20% Minderung der Erwerbsfähigkeit.
  glückliches altes Paar

 

Und was Sie mit uns dagegen unternehmen können.

Die private Unfallvorsorge der Hamburg-Mannheimer bietet einen individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Schutz.
Mit einer ganzen Reihe von Leistungen sichern wir dabei die

 

unterschiedlichsten Folgekosten bzw. -risiken eines Unfalls ab. Welche Leistungen es gibt und mit welchen Tarifen Sie diese vereinbaren können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten!

Beruhigend und gut zu wissen: Mit der Unfallvorsorge
der Hamburg-Mannheimer können Sie auf
Leistungen bauen, die Ihnen und Ihren Angehörigen
einfach mehr Sicherheit bieten!

glückliches Paar

Vorsorge nach Ihren Wünschen.

Wie möchten Sie Ihre Unfall-Vorsorge grundsätzlich gestalten?
Eine Frage, die Sie vor die Entscheidung für einen Tarif oder eine
bestimmte Leistung stellen sollte. Denn es gibt zwei Arten der
Unfallversicherung, die auch kombiniert werden können.

  • Die Risikounfallversicherung
    Der Name sagt es schon: Diese Art der Unfallversicherung legt den Schwerpunkt auf die Absicherung der Folgerisiken eines Unfalls. Das zeigt sich sowohl im gesamten Leistungsspektrum als auch in der Beitragsgestaltung der einzelnen Tarife.
    Zusätzlich zur finanziellen Absicherung können praktische Hilfeleistungen Ihre individuelle Unfallvorsorge ergänzen. Die Assistance-Pakete sind darauf ausgerichtet, auch nach einem Unfall die Unabhängigkeit und Lebensqualität zu erhalten und die Genesung zu erleichtern.
  • Die Unfallversicherung mit garantierter Beitragsrückzahlung
    Diese modeme Form der Unfallversicherung verbindet den Unfallversicherungsschutz mit der Rückzahlung der Beiträge. Alle eingezahlten Beiträge - ohne Versicherungsteuer und Ratenzahlungszuschlag werden nach bzw. bis zum Ablauf der Vertragsdauer oder bei Tod der versicherten Person zurückgezahlt. Übrigens zusammen mit der nicht garantierten Überschussbeteiligung und auch dann, wenn die Versicherung wegen eines Unfalls in Anspruch genommen wurde.
    Der Kaiser-Unfalischutz garantie ist eine Unfallversicherung mit Geld-zurück-Garantie, die neben der Risikoabdeckung auch eine Kapitalbildung bietet.

 

MÖGLICHE LEISTUNGEN IN DER UNFALLVORSORGE

DIE INVALIDITÄTSLEISTUNG

Diese Leistung bietet einmalig Kapital , mit dem z. B. Umbauten an Haus, Wohnung oder Auto finanziert werden können.
Denn wenn infolge eines Unfalls die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt ist, kann die Invaliditätsleistung die unfallbedingten Folgekosten absichern. Diese Kosten (z. B. für  Betreuung, Haushaltshilfe oder Umschulungen) sind oft unerwartet hoch.
Die Höhe der Leistung basiert auf der vereinbarten Invaliditätssumme und richtet sich nach dem Grad der Invalidität.

Mehrleistung

Steigerung der Invaliditälsleistung in Form einer Verdopplung bei einem Invaliditätsgrad ab 50%, einer Verdreifachung bei einem Invaliditätsgrad ab 75% und einer Verfünffachung bei einem Invaliditätsgrad ab 90% gemäß den Bedingungen (Bei Kaiser-Unfallschutz vital ledigilch Verdreifachung ab 75%). Diese Mehrleistung ist für jede versicherte Person auf den bedingungsgemäßen Höchstbetrag begrenzt.

Progression

Steigerung der Invaliditätsleistung in Form einer linearen Erhöhung bei einem Invalidilätsgrad ab 26%. Die Progression ist wahlweise auf 350% bzw. 500% der Versicherungssumme festgelegt (gilt nicht beim Kaiser-Unfallschutz vital).

 

DIE UNFALL-RENTE

Die Unfall-Rente dient dazu, langfristig Ihre laufenden Zahlungsverpflichtungen, z.B. für Miete oder Kredite (Auto, Möbel , Haus) aufzufangen sowie Einkommensverluste auszugleichen, und kann dadurch Ihren bisherigen Lebensstandard absichern.
Außerdem kann die Unfall-Rente die finanzielle Grundlage für die Ausbildung Ihrer Kinder bilden.
Bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 50% wird die vereinbarte Rente monatlich gezahlt. Die Leistung verdoppelt sich bei einem Invaliditätsgrad von mindestens 90% gemäß den Bedingungen. Die Rente wird grundsätzlich bis zum Lebensende gezahlt.

DIE TODESFALLLEISTUNG

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres zum Tode, wird die versicherte Todesfall summe fällig und an die Erben/Bezugsberechtigten ausgezahlt.
Somit ist nach einem Unfalltod auch für rasche finanzielle Hilfe und Unterstützung Ihrer Angehörigen gesorgt.

LEISTUNGSERWEITERUNG

Versicherungsschulz besteht auch bei

  • Unfällen, die durch einen Herzinfarkt oder Schlaganfall verursacht wurden
  • Infektionen durch einen Zecken biss (FSME und Borreliose)

aktives Paar auf FahrradtourWährend die Invaliditätsleistung als Einmalzahlung
kurzfristig finanzielle Hilfe nach einem
Unfall bietet, hilft die Unfall-Rente langfristig.
Monat für Monat stellt sie Geld zur Verfügung,
mit dem z. B. der gewohnte Lebensstandard
erhalten werden kann.

DAS KRANKENHAUS-TAGEGELD

Keine Frage, auch der reine, unfallbedingte Aufenthalt im Krankenhaus kostet Geld! Für die Dauer einer stationären Behandlung gibt es dann das Krankenhaus-Tagegeld in vereinbarter Höhe.
Die Zahlung erfolgt längstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfalltag, jedoch nicht bei Aufenthalten in Sanatorien, Erholungsheimen oder Kuranstalten. Das Krankenhaus-Tagegeld verdoppelt sich bei Unfällen im  Inland ab dem 4. Tag der vollstationären Behandlung in einem Krankenhaus (Verdopplung ab 4. Tag gilt nicht beim Kaiser-Unfallschutz vital). Sollte sich der Unfall im Ausland zugetragen haben und dort auch der stationäre Krankenhausaufenthalt erfolgen, verdoppelt sich das Krankenhaus-Tagegeld bereits ab dem 1. Tag.
Auch für unfallbedingte ambulante chirurgische Operationen gibt es Krankenhaus-Tagegeld für 3 Tage.
Ausgenommen sind z. B. Wundversorgungen, Zahnbehandlungen und ambulante Untersuchungen.

DIE ROOMING-IN-LEISTUNG FÜR KINDER

Speziell für Familien mit kleinen Kindern ist diese Leistung gedacht. Denn sie ermöglicht es einem Erziehungsberechtigten, mit dem versicherten Kind im Krankenhaus zu übernachten.
Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem vereinbarten Krankenhaus-Tagegeld fürs Kind und wird bis zu 100 Tagen erbracht.
Sie gilt für Kinder, die das 6. Lebensjahr am Unfalltag noch nicht vollendet haben, und wird verdoppelt, wenn der Unfall und die Behandlung im Ausland erfolgten.

 

 DAS VERLETZUNGSGELD

Nach einem Unfall zahlen wir für bestimmte Verletzungen (z.B. Bänderriss, Schienbein- oder Beckenbruch) ein Verletzungsgeld bis zu 2.500 EUR.

DIE BEITRAGSBEFREIUNG BEI ARBEITSLOSIGKEIT

Im Falle einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit befreien wir Sie unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von maximal 24 Monaten von Ihren Unfallversicherungsbeiträgen.

DER ZUSCHUSS ZUM KRANKENHAUS-AUFENTHALT

Der obligatorische Selbstbehalt, den gesetzlich Krankenversicherte zu leisten haben, wird bis zur vereinbarten Höhe übernommen, sofern der Krankenhausaufenlhalt aufgrund der Unfallfolgen notwendig ist.
Insbesondere bei längeren Krankenhausaufenthalten ist diese Leistung eine wirkungsvolle finanzielle  Entlastung.

DAS TAGEGELD

Führt ein Unfall zu einer längeren Arbeitsunfähigkeit, kann das z. B. einen Verdienstausfall zur Folge haben. Dafür kann ein Tagegeld vereinbart werden, das abgestuft nach dem Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit für maximal ein Jahr gezahlt wird.

 

Kleinkinder brauchen nach einem
Unfall nicht nur beste medizinische
Versorgung, sondern natürlich auch
die beruhigende Nähe ihrer Eltern.
 

zwei spielende Kinder

 

 

 

DIE KOSMETISCHEN OPERATIONEN

Nicht selten kommt es zu sichtbaren Folgen eines Unfalls.
Hier helfen dann nur kosmetische Operationen, deren Kosten bis zur vereinbarten Höhe übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise Arzthonorare ebenso wie die Unterbringung und Verpflegung im Krankenhaus oder auch der Ersatz der Zahnbehandlungs- und  Zahnersatzkosten bei unfallbedingtem Verlust oder Teitverlust von Schneide- und Eckzähnen.

DIE ÜBERGANGSLEISTUNG

Sollten Sie noch sechs Wochen nach einem Unfall arbeitsunfähig sein, endet in der Regel die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers.
Die Übergangsleislung hilft, finanzielle Lücken zu schließen, die beispielsweise durch das geringere "Krankengeld" der Krankenkassen entstehen. Ist die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nach 3 Monaten unfallbedingt zu 100% beeinträchtigt, werden 50% der vereinbarten Übergangsleistung ausgezahlt. Die verbleibenden 50% gibt es 6 Monate nach dem Unfall, wenn zu diesem Zeitpunkt noch eine Invalidität von mindestens 50% besteht.
Sollte 3 Monate nach dem Unfall die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit nicht zu 100% beeinträchtigt sein, aber nach 6 Monaten unfallbedingt eine Invalidität von mindestens 50% bestehen, wird die gesamte Übergangsleistung 6 Monate nach dem Unfall ausgezahlt.

 

DIE SOFORTLEISTUNG

Eine finanzielle Absicherung speziell bei schweren Verletzungen (z. B. Querschnittslähmung, Erblindung).
Bestimmte Schwerverletzungen als Folge eines Unfalls lösen eine sofortige Geldleistung in vereinbarter Höhe aus. Damit schafft die Sofortleistung umgehend  finanziellen Handlungsspielraum.

DAS REHA-PLUS

Schwerverletzungen erfordern eine Umstellung des gewohnten Lebensablaufs.
Das Reha-Plus bietet Beratungs- und Informationsleistungen in vereinbarter Höhe bei bestimmten unfallbedingten Schwerverletzungen (z. B. Querschnittslähmung, Erblindung), um eine bestmögliche Rehabilitation zu erreichen. Weiterhin wird eine einmalige Kapitalzahlung in vereinbarter Höhe für längere Reha-Maßnahmen gezahlt.

DIE RETTUNGS- UND BERGUNGSKOSTEN

Sie sind ohne zusätzlichen Beitrag bis zu 12.000 EUR bzw. 24.000 EUR bei Unfällen im Ausland mitversichert.

 

WIr bieten auch Versicherungsschutz bei
Unfällen durch Herzinfarkt oder Schlaganfall
sowie bei Hirnhautentzündung oder
Borreliose durch Zeckenbiss.
  Patient bei chiropraktischer Behandlung

 

DIE BESONDERHEITEN

  • Die Kinder-Invaliditäts-Zusatzversicherung (KIZ)

Die KIZ zahlt sowohl im unfall- wie im krankheitsbedingten Invaliditätsfall eine monatliche Rente in vereinbarter Höhe für die gesamte Invaliditätsdauer, wenn nötig lebenslang. Die KIZ leistet ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50% gemäß Versorgungsamtsbescheid.

  • Der Unfall-Fahrservice

Mit diesem besonderen Service kann man in der Genesungsphase nach einem Unfall mobil bleiben. Mit Fahrdiensten - durchgeführt von unserem Assisteur/ Hilfsorganisation - wird u.a. dafür gesorgt, dass Sie nach einer unfallbedingten Behandlung auch nach Hause kommen. Voraussetzung ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen oder bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Arm-/Beinbruch oder Splitter-/Schnittverletzungen im Auge).

  • Organisation und Durchführung des Rücktransports nach Krankenhausentlassung oder ambulanter  Erstbehandlung
  • Übernahme notwendiger Fahrten zu
    - Ärzten
    - Reha-Maßnahmen
    - Rechtsanwälten
    - Behörden

Diese Leistungen werden bis zu 3 Monate ab Unfalltag und bis zu insg. 1.000 Euro erbracht.

 

 Die Unfall-Überbrückungsleistung

Bei schweren Unfallverletzungen des Fahrers mit Arbeitsunfähigkeit erhalten Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für max. 78 Wochen ein Krankengeld.
Die Unfall-Überbrückungsleistung hilft, dass es anschließend nicht zu einem finanziellen Engpass kommt.

  • Monatliche Zahlung in Höhe von 1.000 EUR für 12 Monate.
  • Leistung ab 79. Woche, im sofortigen Anschluss an die Krankengeldzahlung der GKV.
  • Privat-Krankenversicherte (z.B. Selbstständige) oder Personen ohne Anspruch auf Krankentagegeld (z.B. Hausfrauen) erhalten diese Leistung, wenn ebenfalls über den Zeitraum von 78 Wochen eine vollständige unfallbedingte Leistungsunfähigkeit vorliegt.

glückliche Familie

 

ASSISTANCEPAKET "AKTIVHILFE"

Umfangreiche Fahrdienste und praktische Hilfeleistungen sorgen nach einem Unfall für den Erhalt der Mobilität, Lebensqualität und Unabhängigkeit.

Der Unfall-Mobilitäts-Service:

Voraussetzung für diese Leistung ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14  Tagen oder eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Splitterverletzung im Auge, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk) und es wird zur Fortbewegung außer Haus ein Fahrdienst benötigt.
Die wichtigsten Leistungen sind Fahrdienste nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung, zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme oder ambulanten Weiterbehandlung, die Fahrt zum Kur- oder Rehaaufenthalt, Zubringerdienst für eine vor dem Unfall geplante Urlaubsfahrt, Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zur Arbeitsstelle (bei Kaiser-Unfallschutz profi auch Fahrten von Mitarbeitern zum versicherten Selbstständigen) oder zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären Veranstaltungen und wieder nach Hause. Ferner werden

 

Fahrten für die Kinder der versicherten Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres z.B. zu Kindergärten, Tagesmutter oder Schulen, Vereinen und Arztterminen übernommen. Der Fahrdienst wird deutschlandweit durch unseren Assisteur/Hilfsorganisation durchgeführt und für max. 3 Monate ab dem Unfalltag bis zur vereinbarten Versicherungssumme erbracht.

Die Hilfeleistungen:

Voraussetzung für die Leistung ist eine unfallbedingte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so dass die versicherte Person für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe bedarf.
Die wichtigsten Leistungen - durchgeführt durch unseren Assisteur/Hilforganisation - sind der Hausnotruf, der Menüservice, die Durchführung von  Besorgungen und Einkäufe, die Begleitung bei Arzt- oder
Behördengängen, die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Wäsche und die Vermittlung einer Tierbetreuung. (Leistungsdauer bis zu 3 Monate ab dem Unfalltag)

 

ASSISTANCEPAKET "REHAHlLFE"

Mit individuell auf Ihre Situation abgestimmten Rehabilitationsmaßnahmen - durchgeführt durch unseren Assisteur/Kooperationspartner - soll eine schnellstmögliche Reintegration in die Arbeitswelt erzielt werden.

Fitnessmaßnahmen:

Voraussetzung für die Leistungen ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen oder eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Splitterverletzung im Auge, Bänderriss im Knie- oder Sprunggelenk).
Die wichtigsten Leistungen sind die Vermittlung und Kostenübernahme für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (z.B. Ergo- / Physiotherapie), die Vermittlung und Kostenübernahme für einen persönlichen Reha-Trainer sowie die Vermittlung und Kostenübernahme einer Mitgliedschaft für ein Jahr in einem zertifizierten Fitness-Club.

 

Reha-Manager; Ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen:

Voraussetzung für die Leistungen ist eine unfallbedingte
vollstationäre Krankenhausbehandlung von mindestens 28 Tagen oder ein Invaliditätsgrad von voraussichtlich mindestens 40 Prozent.
Die wichtigsten Leistungen sind die Vermittlung und Kostenübernahme für einen Reha-Manager (dazu gehören u.a. eine Situationsanalyse und die Erstellung  eines therapeutischen Rehabilitationskonzepts) sowie für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen z.B. in den berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken. Außerdem werden beim Kaiser-Unfallschutz profi Kosten für eine behindertengerechte Anpassung von Firmen-Kfz, Geschäfts- und Betriebsräumen sowie Arbeitsmitteln erstattet. Unsere Leistungen erbringen wir ausschließlich in Deutschland bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

 

ASSISTANCE-PAKET "AKTIVITÄT"

Lebensqualität durch Mobilität - und dazu weitere finanzielle Absicherung nach einem Unfall.

Unfall-Mobilitäts-Service

Voraussetzung für diese Leistung ist eine unfallbedingte vollstationäre Krankenhausbehandlung von mind. 14 Tagen oder eine bzw. mehrere bestimmte unfallbedingte Verletzungen (z.B. Splinerverletzung im Auge, Bänderriss im Knie oder Sprunggelenk) und es wird zur Fortbewegung außer Haus ein Fahrdienst benötigt.
Die wichtigsten Leistungen des Unfall-Mobilitäts-Services sind Fahrdienste nach einer stationären bzw. ambulanten Erstbehandlung, zur Krankengymnastik, Reha-Maßnahme oder ambulanten Weiterbehandlung, die Fahrt zum Kur- oder Rehaaufenthalt, Zubringerdienst für eine vor dem Unfall geplante Urlaubsfahrt, Fahrten zu ehrenamtlichen Tätigkeiten, zur Arbeitsstelle oder zu geplanten gesellschaftlichen oder familiären  Veranstaltungen und wieder nach Hause.
Der Fahrdienst wird deutschlandweit durch unseren

 

Assisteur/Hilfsorganisation durchgeführt und für max. 3 Monate ab dem Unfalltag bis zur vereinbarten  Versicherungssumme erbracht.

Erstattung Umzugs- oder Haus-Umbau oder Auto-Umbau-Kosten

Durch eine unfallbedingte Invalidität von mindestens 50% ist für die versicherte Person ein Wohnungswechsel in eine behindertengerechte Wohnung, ein behindertengerechter Umbau von Haus oder Wohnung bzw. ein Umbau eines Kraftfahrzeuges in ein behindertengerechtes Auto notwendig geworden. Es werden die Transportkosten für den Umzug bzw. die Kosten für den Umbau bis zur vereinbarten Höhe erstattet.

Reha-Plus und Bergungskosten

Diese Leistungen sind beim Kaiser-Unfallschutz vital im Rahmen des Assistance-Paketes "Aktivität"  mitversichert.

 

ASSISTANCE-PAKET "SOFORTHILFE"

Dieses Paket konzentriert sich mit seinen Leistungen auf die Sicherstellung der täglichen Verrichtungen im Haushalt nach einem Unfall. Und bietet zudem eine spezielle Absicherung bei einer besonders häufigen Verletzung.

Hilfe- und Pflegeleistungen

Voraussetzung für die Leistung ist eine unfallbedingte Einschränkung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit, so dass die versicherte Person für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe
bedarf.
Die wichtigsten Leistungen - durchgeführt durch unseren Assisteur/Hilforganisation - sind der Hausnotruf, der Menüservice, die Durchführung von Besorgungen und Einkäufen, die Begleitung bei Arzt- und Behördengängen, die Reinigung der Wohnung, die Versorgung der Wäsche, die Vermittlung einer Tierbetreuung, die Pflegeberatung, Grundpflegeleistungen,

 

wie z. B. Körperpflege und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, die Pflegeschulung für Angehörige, die Tag- und Nachtwache nach einer Krankenhausentlassung bzw. nach einer ambulanten Operation, die Vermittlung von Pflegehilfsmitteln und die Vermittlung einer Beratung bei Umbau von Haus/Wohnung bzw. Kraftfahrzeug.
(Leistllngsdauer bis zu 6 Monate ab dem Unfalltag)

Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch

Gerade bei älteren Menschen ist der Oberschenkelhalsbruch eine häufige Verletzungsart.
Unabhängig von vorher bestehenden Krankheiten und Gebrechen besteht bei einer entsprechenden Fraktur Versicherungsschutz in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.