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Wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam die Zukunft gestalten.

  • Das Brutto – Rentenniveau aus der gesetzl. Rentenversicherung ( GRV ) wird 2030 bei ca. 40 % d. Bruttogehaltes liegen
  • Derzeit erhält ein Rentner aus der GRV für ca. € 230,- Beitrag gerade einmal monatlich €1,- Rente
  • Im Umlageverfahren der GRV muß ab 2030 schätzungsweise 1 Beitragszahler für 1 Rentner aufkommen
  • Die private Altersvorsorge eines Arbeitgebers und eines Arbeitnehmers muß aus dem versteuerten Netto – Einkommen bestritten werden
  • Eine Brutto – Lohnerhöhung von € 100,- bedeutet netto nur ca. € 50,- im Portemonnaie des Mitarbeiters bei höheren Kosten von € 130,- für das Unternehmen

Es ist an der Zeit , staatliche Anreizsysteme ( Steuern und Sozialabgaben ) zur Sicherung eines angemessen Ruhestandseinkommens für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu nutzen = b A V

  • Direktzusagen
  • Pensionskasse
  • Direktversicherung
  • Unterstützungskasse
  • Metallrente ©
     

….Lösungen vom minijobber bis zum Geschäftsführer…..

Die Lösungen sind aufsichtsamtlich zertifiziert, weitestgehendst insolvenzsicher, die steuerlichen und Sozialabgabenersparnisse gesetzlich garantiert.

 

Arbeitnehmer – b A V

Erfolgt über eine sg. Entgeltumwandlung nach § 3,63 EStG ¹ .
Hierbei wird ein Teil des Brutto – Gehaltes und / oder der vL² in einen Beitrag zu einer zertifizierten Altersvorsorgemaßnahme umgewandelt und dieser Umwandlungsbetrag wird durch die aufgrund des niedrigeren Bruttogehaltes verminderten Steuer – u. Sozialabgabenlasten noch erhöht . Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar eine nettogehaltsneutrale Lösung erreicht werden und trotzdem eine zusätzliche Altersvorsorge aufgebaut werden .

Die Funktionsweise:

Funktionsweise der Entgeltumwandlung Schaubild

 

Der überzeugende Vergleich:

Vergleichende Darstellung der Entgeltumwandlung Schaubild
  

¹ ) Einkommensteuergesetz
² ) vermögenswirksame Leistungen

Arbeitgeber – b A V

  • Lösung des Unterdeckungsproblemes bei alten Direktzusagen durch BilMoG vorgeschriebene Neubewertung der Rückstellungen zu zeitnahen Zinssätzen u. Berücksichtigung fortlfd. Biometrischer Risiken
  • Bilanzverkürzung durch Auslagerung bestehender Versorgungszusagen , Erleichterung von Fremdkapitalaufnahme und Unternehmensveräußerung / Nachfolgeregelung
  • Steuerlich geförderte Altersversorgung für den Gesellschafter – Geschäftsführer ( GGF )
  • Insolvenzabsicherung der Altersversorgung des GGF
  • Durch bAV – Maßnahme für den GGF Liquiditätssteigerung durch Steuervorteile im Unternehmen
  • bAV – Zeitkontenmodelle für fluktuierende Beschäftigungssituationen und Vorruhestandsabsicherungen
  • outsourcing Aufwand und Kontrolle arbeitgeberfinanzierter bAV