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Kontakt Hinweis 0231 9509701

  • Als Beamter auf Lebenszeit oder unkündbarer Angestellter des öffentlichen Dienstes in einem tarifvertraglich unkündbarem Arbeitsverhältnis können Sie das Darlehen in Anspruch nehmen. 
  • Die Darlehenshöhe und Laufzeit bestimmen Sie selbst!
    – Laufzeit kann von 12 bis 20 Jahren gewählt werden.
    – Maximalhöhe wird durch die pfändbaren Bezüge begrenzt und individuell ermittelt. 
  • Das Darlehen wird über eine Kapitalbildende Lebensversicherung getilgt, die im Todesfall gleichzeitig Ihre Familie vor Verschuldung absichert!
    Ist darüber hinaus eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit Rente eingeschlossen, entfällt im Falle der Berufs- oder Dienstunfähigkeit die monatliche Belastung durch Zinszahlung und LV-Beitrag. 
  • Auszahlung einer Überschussbeteiligung am Ende der Laufzeit! 
  • Der günstige Zinssatz gilt für die gesamte Laufzeit (derzeit ab 5,55% p.a. nominal, 6,22% p.a. effektiv, mit 4% Disagio, Stand: 01.08.08). 
  • Sondertilgungen sind möglich! 
  • Keine Bearbeitungsgebühren! 

Der eine wünscht sich eine neue Wohnungseinrichtung, der andere eine Traumreise. Wieder andere wünschen sich ein Segelboot oder eine Multimedia-Ausstattung fürs Heimkino. Und manche wünschen sich einfach nur eine Möglichkeit, bestehende Verbindlichkeiten abzulösen oder einen teuren laufenden Kredit umzuschulden. Allen gemein ist also der Wunsch nach finanziellen Mitteln zu attraktiven Konditionen.
Genau diesen Wunsch können wir Ihnen erfüllen – mit unserem Beamtendarlehen.

 

Ein Finanzierungsmodell mit Sicherheit.

Speziell für Beamte auf Lebenszeit und unkündbare Angestellte des öffentlichen Dienstes haben wir ein weitsichtiges Finanzierungsmodell entwickelt.

Denn mit dem Darlehen verbunden ist der Abschluss einer Kapitalbildenden Lebensversicherung (LV), deren Auszahlung am Ende der Laufzeit das Darlehen tilgt. Hier bekommen Sie also nicht nur einen Kredit zur Erfüllung Ihrer Wünsche, sondern auch jede Menge Sicherheit. So ist z.B. im Todes fall Ihre Familie abgesichert vor Verschuldung.

 

Mit Sicherheit nicht für jeden. Aber für Sie!

Der Name sagt es: Unser Beamtendarlehen gibt es nur für Beamte auf Lebenszeit und unkündbare Angestellte des öffentlichen Dienstes.

Ihrer sicheren Versorgungssituation tragen wir mit attraktiven Zinsen und langen Laufzeiten Rechnung. Interessante Konditionen, die Sie sonst kaum finden werden. Und die dazu noch mit Sicherheit verbunden sind.
Diese Sicherheit ist etwas für Sie? Dann sollten wir mal darüber reden!

 

Ein Überschuss an guten Gründen!

Lange Laufzeiten, attraktive Zinsen, Sicherheit … das sind Vorteile unseres Beamtendarlehens, die Sie sonst kaum finden werden.

Unverbindliche Beispielrechnung für unser Beamtendarlehen + LV

Ein Blick auf unsere Beispielrechnung zeigt z.B., dass die monatliche Belastung aufgrund der Laufzeit relativ niedrig ausfällt. Ein weiterer Vorteil ist aber natürlich auch unsere Überschussbeteiligung. Denn sie kann dazu beitragen, dass Sie am Ende der Laufzeit mit der Lebensversicherung nicht nur das Darlehen tilgen, sondern sogar noch etwas ausgezahlt bekommen.
Mit anderen Worten: Sie zahlen beim Beamtendarlehen zwar wie bei jedem anderen Darlehen auch Ihre Zinsen, bekommen aber mit der Überschussbeteiligung etwas wieder. Und das kann durchaus dazu führen, dass unser Beamtendarlehen in Ihrer eigenen Rechnung noch günstiger für Sie wird, als es ohnehin schon ist.

 

 

  1. Stand: 01.08.2008
  2. Ohne Einschluss der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  3. Die berechnete Überschussbeteiligung basiert auf den für das Jahr 2008 festgelegten Überschussanteilsätzen und den für die Ermittlung der garantierten Leistung verwendeten Rechnungsgrundlagen. Wir sind verpflichtet, Ihnen zusätzlich zu der Leistung auf Grundlage der derzeit festgelegten Überschussanteilsätze eine normierte Modellrechnung unter Zugrundelegung der Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation mit gesetzlich vorgegebenen fiktiven Rechengrößen zu übermitteln:

    Fiktive unverbindliche Gesamtleistungen zum Vertragsablauf in EUR
    bei 2,76%    bei 3,76%    bei 4,76%
    32.128,–      35.816,–       39.999,–
    Unverbindliches gesamtes Erlebensfallkapital

    Diese berechnete Überschussbeteiligung und die Leistungen aus der normierten Modellrechnung haben hypothetischen Charakter. Sie sind trotz der auf Euro exakten Darstellung nur als unverbindliches Beispiel anzusehen und können der Höhe nach nicht garantiert werden. Wir können nicht vorhersehen, wie sich die Überschussbeteiligung in der Zukunft entwickeln wird. Unsere Berechnungen sind daher umso unsicherer, je weiter sie in der Zukunft liegen.

  4. Bei Ablauf des Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherungen, sofern es sich nicht um eine ergänzende Todesfallabsicherung handelt) individuell einkommensteuerpflichtig.
    Bei Auszahlung der Erlebensfallleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Berechtigten und einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren ist nur die Hälfte des Unterschiedbetrages steuerpflichtig. Im Auszahlungszeitpunkt wird auf den einkommensteuerpflichtigen Ertrag eine Kapitalertragsteuer (z. Zt. 25%) zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Dieser Kapitalertragsteuerabzug ist lediglich eine Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuerschuld.
    Für Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Leistungen aus ungeförderten privaten Lebens- und Rentenversicherungen, kann ab 2009 die bisherige individuelle Einkommensteuerpflicht durch die Erhebung einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer endgültig abgegolten werden (Abgeltungsteuer).