| Ausgezeichnete Finanzkraft ..mehr |
> |
Akademiker- und Beamtendarlehen plus Kapitalbildende Lebensversicherung
|
Mit einem Darlehen können Sie sich Ihren Traum von der neuen modernen Wohnungseinrichtung, der abenteuerlichen Weltreise oder einem Feriendomizil erfüllen und Ihre Wünsche schon heute verwirklichen. Auch für eine Umschuldung kann das Darlehen verwendet werden. Wie funktioniert das Akademiker- und Beamtendarlehen plus Kapitalbildende Lebensversicherung?Das beantragte Darlehen gewährt Ihnen im Falle positiver Kreditprüfung unser Kooperationspartner, die DSL Bank. Zur Tilgung des Darlehens wird eine Kapitalbildende Lebensversicherung der Hamburg-Mannheimer in gleicher Höhe abgeschlossen. Am Ende der Laufzeit wird durch die Kapital-
Kapitalbildende Lebensversicherung nicht nur das Darlehen getilgt, sondern Sie erhalten darüber hinaus eine Überschussbeteiligung zur freien Verwendung ausgezahlt.*) |
Zusätzliche Sicherheit!Durch die Finanzierung über eine Kapitalbildende Lebensversicherung ist Ihre Familie im Todesfall abgesichert.**) Bei Abschluss einer Dienst- bzw. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlt die Hamburg-Mannheimer im Leistungsfall die Versicherungsbeiträge für Sie weiter. Wer kann ein Beamtendarlehen abschließen?Sie sind bei Antragstellung höchstens 58 Jahre alt und
Darlehenshöhe und LaufzeitDie Darlehenshöhe bestimmen Sie selbst. Die Mindesthöhe beträgt 10.000 Euro. Die Maximalhöhe beträgt 60.000 Euro. Sie ist durch die Bezüge begrenzt und muss individuell ermittelt werden. Die Laufzeit kann mit 12, 15 oder 20 Jahren frei gewählt werden. *) Bei Ablauf Ihres Vertrages im Erlebensfall ist die Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und der Summe der eingezahlten Beiträge (ohne Zusatzversicherungen) individuell einkommensteuerpflichtig. Sind Sie Bezieher der Erlebensfallleistung und haben im Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet, und bestand eine Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig. Wird die 60/12 Regelung nicht eingehalten, werden die Leistungen aus ungeförderten privaten Lebensund Rentenversicherungen ab 2009 durch die Erhebung einer Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer endgültig abgegolten (Abgeltungssteuer).**) Die Todesfallleistung ist einkommensteuerfrei. ***) Renten aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung sind als zeitlich begrenzte Leibrenten zu behandeln und mit dem Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten den steuerpflichtigen Einkünften hinzuzurechnen.
|
Die Konditionen
Im folgenden Rechenbeispiel beläuft sich die Darlehenssumme auf 30.000 Euro.
|
![]() |
||||||||||
Ihre Vorteile auf einen Blick:
|
|
1) Stand: 09.2007.
|
können im Rahmen der Höchstbeträge der „Sonstigen Vorsorgeaufwendungen” als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit der darauf entfallende Beitrag gesondert ausgewiesen wird.
|





